Open Source Software (OSS)

Jede Software ist urheberrechtlich geschützt. Um marktfähigen Time-to-Market- und technischen “State-of-the-Art“-Ansprüchen zu genügen, besteht Software heutzutage oft aus verschiedenen Anteilen mehrerer Urheber. Dazu gehört neben zugekauften Anteilen und Unterbeauftragungen auch freie und offene Software, die als FOSS (Free and Open Source Software) bekannt ist. Je nach Ursprungsland gelten weiterhin die jeweils geltenden Patentrechte.

Bevor eine Software, die aus mehreren dieser Anteile besteht, den Weg in die Öffentlichkeit – und dabei reicht das Verlassen der legal entity – findet, sind Patente und Lizenzrechte zu prüfen oder die potentiellen Risiken bei Nichteinhaltung abzuschätzen. Der Ersteller der Gesamtsoftware muss sicherstellen, dass alle Lizenzen erfüllt sind; auch diejenigen der Software, die zugekauft oder unterbeauftragt sind.

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Neben Strafzahlungen droht die Notwendigkeit zur Veröffentlichung des Quelltextes

Bei Nichteinhaltung von Lizenzen oder Verletzungen des Patentrechts droht neben dem Risiko einer Strafzahlung, die Offenlegung des Quelltextes von Software. Dies ist oft gleichbedeutend mit der Aufgabe von Marktvorteilen aufgrund von Intellectual Property. Diese Offenlegung droht beispielsweise durch Nutzung von FOSS in der eigenen Softwareentwicklung, die nur allzu leicht durch Entwickler in Kauf genommen wird: Die kostenfreie und einfache Verfügbarkeit führt zu genanntem Risiko.

Neben reiner Softwarepatente spielen auch Vorgehen, die in Zusammenhang mit Hardware stehen, eine entscheidende Rolle. Diese Patente sind zu prüfen, bevor ähnliche Algorithmen in die eigene Software fließen.

Empfehlung

Die Prüfung von Lizenzen und Patenten sollte nicht erst zum Release der Software, sondern bereits bei der Auswahl von Zulieferern und Softwareanteilen (beispielsweise FOSS) mit geplant und durchgeführt werden. Ein solides Softwaremanagement in Zusammenarbeit mit Rechtssicherheit schon während der Softwarearchitektur minimiert Risiken und koordiniert Zulieferer und Softwareanteile.

INVENSITY bietet ein Softwaremanagement an, um diesen Risiken entgegenzuwirken. Bei Bedarf für eine Rechtsberatung kann INVENSITY dabei auf ein Partnernetzwerk mit Anwaltskanzleien zurückgreifen.

Meta-Studie zu FOSS

Wir haben in einer Meta-Studie über 10 Open Source Software Studien miteinander verglichen. Laden Sie sich das Dokument kostenfrei herunter.

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Ulf Stocker

Ulf Stocker
Leiter Software Engineering